„Egal ob vor, nach oder während einer Ehe: Wir helfen weiter.“
Egal ob Sie uns vor, nach oder während einer Ehe beauftragen.
Auf uns können Sie zählen. Auch bei Auslandsbezug.
Wir
beraten
Sie
schon
heute
unter
Berücksichtigung
der
neuesten
Entscheidungen.
Wir
zeigen
Ihnen
die
Fortentwicklung
der
Rechtsprechung
auf,
so
dass
Sie
Ihre
persönlichen
Zielvorstellungen
hieran
schon
jetzt
optimieren
können.
Grundsätzlich
empfehlen
wir
daher
am
besten
bereits
vor
der
Eheschließung
möglichst
viele
Modalitäten
vertraglich
zu
regeln
und
von
einem
Notar
beurkunden zu lassen. Gerade dann, wenn mindestens ein Ehe- / Lebenspartner ein Unternehmen betreibt.
Soweit
Sie
sich
bereits
zur
Scheidung
entschlossen
haben,
stehen
wir
aufgrund
unserer
Erfahrungen
sowohl
im
Rahmen
von
einvernehmlichen Scheidungen als auch von streitigen Scheidungen anwaltlich zur Verfügung.
Gerade
in
der
familiären
Krise
bedarf
es
eines
anwaltlichen
Beraters,
um
in
dieser
schwierigen
Phase
rechtliche
Hilfestellungen
zu
geben.
Hierbei
gilt
es
auch
stets
über
den
Tellerrand
hinaus
zu
schauen
und
z.B.
auch
steuerliche
und
gesellschaftsrechtliche
Überlegungen zu berücksichtigen.
Aber auch für den Privatmann gilt es wichtige Überlegungen anzustellen und taktisch clever sowie kostengünstig vorzugehen.
So
sollte
im
Rahmen
einer
einvernehmlichen
Scheidung
mit
nur
einem
Rechtsanwalt
z.B.
derjenige
Mandant
mit
dem
geringeren
Einkommen
(z.B.
aus
ALG
II,
etc.)
Verfahrenshilfe
beantragen,
um
somit
zunächst
einmal
die
Scheidung
ohne
Einzahlung
eigener
Kosten zu erhalten. Diesen Antrag stellen wir gerne für Sie.
Unsere
Erfahrung
zeigt,
dass
in
dem
Zeitpunkt
in
welchem
die
meisten
Ehen
auseinandergehen
häufig
ein
Ehepartner
einen
neuen
Lebensabschnittsgefährten
hat.
In
dieser
Phase
empfehlen
wir
nachdrücklich
dass
die
Eheleute
zumindest
diejenigen
Angelegenheiten
regeln
über
welche
Einigkeit
besteht.
So
können
unabhängig
davon
ob
zuvor
ein
Ehevertrag
bestand
oder
nicht
durch
unsere
Hilfe
über
eine
sogenannte
scheidungserleichternde
Notarvereinbarung
Regelungen
getroffen
werden.
Dies
verhindert,
dass
z.B.
der
Nochehepartner
sich
aufgrund
Intervention
des
neuen
Lebensabschnittgefährten
in
der
Folgezeit
an
mündlich
zugesagte Absprachen nicht mehr halten möchte.
Unsere
Kanzlei
verfügt
auf
den
bearbeiteten
Gebieten
über
fachkundige
Spezialisten
wobei
aufgrund
unserer
flachen
Hierarchien
das
über
Jahre
gesammeltes
Know-how
unserer
Mitarbeiter
direkt
in
die
uns
übertragenen
Mandate
einfliessen
kann.
Abgerundet
wird
unser
individuelles
Dienstleistungsangebot
durch
Kooperationen
sowie
durch
die
Möglichkeit
der
Einbeziehung
internationaler
Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland.
In
den
rechtlich
relevanten
Bereichen
sind
wir
daher
aufgrund
unserer
Erfahrung
und
Kenntnisse
daher
adäquat
aufgestellt
und
hervorragend vernetzt, um den Bedarf nicht nur regionaler, sondern auch nationaler und internationaler Mandate zu decken.
Egal ob für Unternehmer oder Privatleute:
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
Scheidung / Ehevertrag
Familienrecht
§
§
Getreu unserer Geschäftsphilosphie
bieten wir unseren Mandanten einen
umfassenden Service an. Auch dann,
wenn deren Lebensumstände aufgrund
von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc.
oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung
bzw. Vereinbarung eine entsprechende
Sachbearbeitung ausserhalb unserer
Kernzeiten erfordern.
So nehmen wir nach Absprache Termine
zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben
Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich
auch bei unseren Mandanten vor Ort.
National ebenso wie international.
Wir unterbreiten gerne kostenfrei
ein individuelles Angebot.