„Abmahnung wegen Streaming erhalten ?

Hier finden Sie Antworten“

Egal ob von einem der bekannten Abmahnkanzleien oder von den Neuen im Abmahngeschäft: Eine Unterlassungserklärung zu erhalten ist für die meisten User immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren und keinerlei Schreiben selbst zu verfassen. Bereits hierbei werden oft Fehler durch unrichtige Formulierungen oder durch falsche Informationen aus Foren, Presseberichten, etc., gemacht. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung bei Abmahnung wegen Streaming und können auf hunderte bearbeitete Fälle aus den Bereichen Filesharing, etc., zurückblicken. Nach unserer Ansicht muss für den Nutzer im Rahmen von Streaming zweifelsfrei erkennbar sein, dass ein Angebot nicht legal ist. Keinesfalls reichen hierfür automatisch anlaufende Filmchen wie auf redtube.com, etc., bei denen etwaig noch nicht einmal Titel oder Rechteinhaber genannt wird und auch nicht offenkundig in Auge springen. Überdies gibt es auch oftmals eine Vielzahl von Amateurfilmen oder kurze Clips die als Werbung kostenlos verbreitet werden. Offenkundig rechtswidrig –und damit nicht erlaubt – sind hierzu aber im Gegensatz beispielsweise neueste Kinofilme bei welchen nicht erwartet werden kann, dass diese gebührenfrei abzurufen sind. In solchen Fällen ist offensichtlich, dass die Filme urheberrechtswidrig verbreitet wurden. Ermittelt werden können die Anschlussinhaber aber meist leicht dann, wenn über die aufgerufene Seite die eigene IP Adresse protokolliert wird. Sie sehen, dass auch die tatsächliche Seite der Onlinefälle – neben der aufgeworfenen rechtlichen Problematik – auch technisch sehr anspruchsvoll ist. Hier helfen wir gerne allen unseren Mandanten durch unsere Dienstleistungen und bieten gerade denjenigen wertvolle Unterstützung welche sich nicht selbst in der gebotenen Tiefe in die Rechtsmaterie einarbeiten wollen. Wir übernehmen u.a. die Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um die Fristenkontrolle. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
URHEBERRECHT - Streaming
Rechtsgebiete
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BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte: Die zivilrechtliche Wirkung einer Unterlassungserklärung aus dem urheberrechtlichen Bereich wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt und notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte rät: Häufig ist schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht geboten und Erfahrung gefragt: Inzwischen gibt es nämlich im Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B. falsche Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne tatsächlich Rechteinhaber zu vertreten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Egal ob von einem der bekannten Abmahnkanzleien oder von den Neuen im Abmahngeschäft: Eine Unterlassungserklärung zu erhalten ist für die meisten User immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren und keinerlei Schreiben selbst zu verfassen. Bereits hierbei werden oft Fehler durch unrichtige Formulierungen oder durch falsche Informationen aus Foren, Presseberichten, etc., gemacht. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung bei Abmahnung wegen Streaming und können auf hunderte bearbeitete Fälle aus den Bereichen Filesharing, etc., zurückblicken. Nach unserer Ansicht muss für den Nutzer im Rahmen von Streaming zweifelsfrei erkennbar sein, dass ein Angebot nicht legal ist. Keinesfalls reichen hierfür automatisch anlaufende Filmchen wie auf redtube.com, etc., bei denen etwaig noch nicht einmal Titel oder Rechteinhaber genannt wird und auch nicht offenkundig in Auge springen. Überdies gibt es auch oftmals eine Vielzahl von Amateurfilmen oder kurze Clips die als Werbung kostenlos verbreitet werden. Offenkundig rechtswidrig –und damit nicht erlaubt – sind hierzu aber im Gegensatz beispielsweise neueste Kinofilme bei welchen nicht erwartet werden kann, dass diese gebührenfrei abzurufen sind. In solchen Fällen ist offensichtlich, dass die Filme urheberrechtswidrig verbreitet wurden. Ermittelt werden können die Anschlussinhaber aber meist leicht dann, wenn über die aufgerufene Seite die eigene IP Adresse protokolliert wird. Sie sehen, dass auch die tatsächliche Seite der Onlinefälle – neben der aufgeworfenen rechtlichen Problematik – auch technisch sehr anspruchsvoll ist. Hier helfen wir gerne allen unseren Mandanten durch unsere Dienstleistungen und bieten gerade denjenigen wertvolle Unterstützung welche sich nicht selbst in der gebotenen Tiefe in die Rechtsmaterie einarbeiten wollen. Wir übernehmen u.a. die Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um die Fristenkontrolle. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
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BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte: Die zivilrechtliche Wirkung einer Unterlassungserklärung aus dem urheberrechtlichen Bereich wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt und notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte rät: Häufig ist schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht geboten und Erfahrung gefragt: Inzwischen gibt es nämlich im Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B. falsche Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne tatsächlich Rechteinhaber zu vertreten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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