„Egal ob vor, nach oder während einer Ehe: Wir helfen weiter.“

Egal ob Sie uns vor, nach oder während einer Ehe beauftragen. Auf uns können Sie zählen. Auch bei Auslandsbezug. Wir beraten Sie schon heute unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen. Wir zeigen Ihnen die Fortentwicklung der Rechtsprechung auf, so dass Sie Ihre persönlichen Zielvorstellungen hieran schon jetzt optimieren können. Grundsätzlich empfehlen wir daher am besten bereits vor der Eheschließung möglichst viele Modalitäten vertraglich zu regeln und von einem Notar beurkunden zu lassen. Gerade dann, wenn mindestens ein Ehe- / Lebenspartner ein Unternehmen betreibt. Soweit Sie sich bereits zur Scheidung entschlossen haben, stehen wir aufgrund unserer Erfahrungen sowohl im Rahmen von einvernehmlichen Scheidungen als auch von streitigen Scheidungen anwaltlich zur Verfügung. Gerade in der familiären Krise bedarf es eines anwaltlichen Beraters, um in dieser schwierigen Phase rechtliche Hilfestellungen zu geben. Hierbei gilt es auch stets über den Tellerrand hinaus zu schauen und z.B. auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Überlegungen zu berücksichtigen. Aber auch für den Privatmann gilt es wichtige Überlegungen anzustellen und taktisch clever sowie kostengünstig vorzugehen. So sollte im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt z.B. derjenige Mandant mit dem geringeren Einkommen (z.B. aus ALG II, etc.) Verfahrenshilfe beantragen, um somit zunächst einmal die Scheidung ohne Einzahlung eigener Kosten zu erhalten. Diesen Antrag stellen wir gerne für Sie. Unsere Erfahrung zeigt, dass in dem Zeitpunkt in welchem die meisten Ehen auseinandergehen häufig ein Ehepartner einen neuen Lebensabschnittsgefährten hat. In dieser Phase empfehlen wir nachdrücklich dass die Eheleute zumindest diejenigen Angelegenheiten regeln über welche Einigkeit besteht. So können unabhängig davon ob zuvor ein Ehevertrag bestand oder nicht durch unsere Hilfe über eine sogenannte scheidungserleichternde Notarvereinbarung Regelungen getroffen werden. Dies verhindert, dass z.B. der Nochehepartner sich aufgrund Intervention des neuen Lebensabschnittgefährten in der Folgezeit an mündlich zugesagte Absprachen nicht mehr halten möchte. Unsere Kanzlei verfügt auf den bearbeiteten Gebieten über fachkundige Spezialisten wobei aufgrund unserer flachen Hierarchien das über Jahre gesammeltes Know-how unserer Mitarbeiter direkt in die uns übertragenen Mandate einfliessen kann. Abgerundet wird unser individuelles Dienstleistungsangebot durch Kooperationen sowie durch die Möglichkeit der Einbeziehung internationaler Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland. In den rechtlich relevanten Bereichen sind wir daher aufgrund unserer Erfahrung und Kenntnisse daher adäquat aufgestellt und hervorragend vernetzt, um den Bedarf nicht nur regionaler, sondern auch nationaler und internationaler Mandate zu decken. Egal ob für Unternehmer oder Privatleute: Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
Scheidung / Ehevertrag
Familienrecht
§
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Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot.
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„Egal ob vor, nach oder während einer Ehe: Wir helfen

weiter.“

Egal ob Sie uns vor, nach oder während einer Ehe beauftragen. Auf uns können Sie zählen. Auch bei Auslandsbezug. Wir beraten Sie schon heute unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen. Wir zeigen Ihnen die Fortentwicklung der Rechtsprechung auf, so dass Sie Ihre persönlichen Zielvorstellungen hieran schon jetzt optimieren können. Grundsätzlich empfehlen wir daher am besten bereits vor der Eheschließung möglichst viele Modalitäten vertraglich zu regeln und von einem Notar beurkunden zu lassen. Gerade dann, wenn mindestens ein Ehe- / Lebenspartner ein Unternehmen betreibt. Soweit Sie sich bereits zur Scheidung entschlossen haben, stehen wir aufgrund unserer Erfahrungen sowohl im Rahmen von einvernehmlichen Scheidungen als auch von streitigen Scheidungen anwaltlich zur Verfügung. Gerade in der familiären Krise bedarf es eines anwaltlichen Beraters, um in dieser schwierigen Phase rechtliche Hilfestellungen zu geben. Hierbei gilt es auch stets über den Tellerrand hinaus zu schauen und z.B. auch steuerliche und gesellschaftsrechtliche Überlegungen zu berücksichtigen. Aber auch für den Privatmann gilt es wichtige Überlegungen anzustellen und taktisch clever sowie kostengünstig vorzugehen. So sollte im Rahmen einer einvernehmlichen Scheidung mit nur einem Rechtsanwalt z.B. derjenige Mandant mit dem geringeren Einkommen (z.B. aus ALG II, etc.) Verfahrenshilfe beantragen, um somit zunächst einmal die Scheidung ohne Einzahlung eigener Kosten zu erhalten. Diesen Antrag stellen wir gerne für Sie. Unsere Erfahrung zeigt, dass in dem Zeitpunkt in welchem die meisten Ehen auseinandergehen häufig ein Ehepartner einen neuen Lebensabschnittsgefährten hat. In dieser Phase empfehlen wir nachdrücklich dass die Eheleute zumindest diejenigen Angelegenheiten regeln über welche Einigkeit besteht. So können unabhängig davon ob zuvor ein Ehevertrag bestand oder nicht durch unsere Hilfe über eine sogenannte scheidungserleichternde Notarvereinbarung Regelungen getroffen werden. Dies verhindert, dass z.B. der Nochehepartner sich aufgrund Intervention des neuen Lebensabschnittgefährten in der Folgezeit an mündlich zugesagte Absprachen nicht mehr halten möchte. Unsere Kanzlei verfügt auf den bearbeiteten Gebieten über fachkundige Spezialisten wobei aufgrund unserer flachen Hierarchien das über Jahre gesammeltes Know-how unserer Mitarbeiter direkt in die uns übertragenen Mandate einfliessen kann. Abgerundet wird unser individuelles Dienstleistungsangebot durch Kooperationen sowie durch die Möglichkeit der Einbeziehung internationaler Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland. In den rechtlich relevanten Bereichen sind wir daher aufgrund unserer Erfahrung und Kenntnisse daher adäquat aufgestellt und hervorragend vernetzt, um den Bedarf nicht nur regionaler, sondern auch nationaler und internationaler Mandate zu decken. Egal ob für Unternehmer oder Privatleute: Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
Scheidung / Ehevertrag
Familienrecht
Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot.
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