„Wie kann ich die Anwälte von PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?“

Wie kann ich die Anwälte der Kanzlei PORKERT Rechtsanwälte beauftragen ? Muss ich persönlich vorbeikommen ? Wir bearbeiten Mandate deutschlandweit, d.h. unabhängig davon ob der Mandant in Hamburg, Berlin, Aschaffenburg oder sonstwo in Deutschland gearbeitet hat. Sie können zwar gerne jederzeit einen Besprechungstermin vor Ort vereinbaren. Gerne bieten wir aber auch an, dass alles Notwendige per Telefon, Handy, Email oder Fax geklärt werden kann. Somit müssen Sie so wenig wie möglich Zeit für Anreisen, etc., aufwenden. Was kostet die Beauftragung ? Mit welchen Kosten muss ich rechnen ? Die Kosten richten sich individuell nach Ihrem konkreten Fall. Meist arbeiten wir auf Grundlage des sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder außergerichtlich im Rahmen von günstigen Gebührenvereinbarungen. Zwar muß der anwaltliche Beruf auskömmlich sein da nur dann die Qualität der anwaltlichen Beratung gesichert ist (vgl. z.B. BRAK Magazin 4/2014, S.4 ), allerdings können Sie bei uns sicher sein, dass wir keinerlei Gebühren erheben, welche die Gegenseite schon wegen der Höhe nicht erstatten müsste. So berichten zu uns gewechselte Mandanten häufig, dass ihre ehemaligen Anwälte teuere Gebührenvereinbarungen getroffen haben, welche die Gegenseite trotz Unterliegens nicht erstatten musste da diese im Grunde der Schadensminderungspflicht widersprachen. Dieses Problem stellt sich bei uns nicht. Fragen Sie uns einfach an. Allen Personen mit Rechtsschutzversicherung ist eine Anfrage bei dieser grundsätzlich zu empfehlen. Auch dies übernehmen wir gerne kostenfrei für Sie. Überdies gibt es ferner die Möglichkeit der sogenannten Prozesskostenhilfe für Personen ohne Rechtsschutzversicherung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. Schließlich gibt es auch bei der Rechtsantragsstelle der jeweiligen Amtsgerichte einen sogenannten Beratungshilfeschein. Wenn Sie uns diesen vorlegen, so kostet Sie die Beratung sowie vorgerichtliche Schreiben an Ihren Gegner gerade mal nur 15 Euro. Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
KOSTEN
Rechtsgebiete
§
§
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN
BEACHTEN SIE UNBEDINGT den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte: Recht wird meist als sehr emotional empfunden. In Wahrheit ist es jedoch hochgradig formal, so dass bestimmte rechtliche Möglichkeiten nur innerhalb von wenigen Tagen angewandt werden können. Handeln Sie daher zeitnah ! UNSER ANGEBOT: Wir klären für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gratis eine Kostenübernahme oder stehen Ihnen mit einem Prozesskostenhilfe Antrag (PKH Antrag) oder einem Beratungshilfeschein auf Staatskosten zur Seite. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN

„Wie kann ich die Anwälte von PORKERT-Rechtsanwälte

beauftragen ? Wieviel kostet das ?“

Wie kann ich die Anwälte der Kanzlei PORKERT Rechtsanwälte beauftragen ? Muss ich persönlich vorbeikommen ? Wir bearbeiten Mandate deutschlandweit, d.h. unabhängig davon ob der Mandant in Hamburg, Berlin, Aschaffenburg oder sonstwo in Deutschland gearbeitet hat. Sie können zwar gerne jederzeit einen Besprechungstermin vor Ort vereinbaren. Gerne bieten wir aber auch an, dass alles Notwendige per Telefon, Handy, Email oder Fax geklärt werden kann. Somit müssen Sie so wenig wie möglich Zeit für Anreisen, etc., aufwenden. Was kostet die Beauftragung ? Mit welchen Kosten muss ich rechnen ? Die Kosten richten sich individuell nach Ihrem konkreten Fall. Meist arbeiten wir auf Grundlage des sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder außergerichtlich im Rahmen von günstigen Gebührenvereinbarungen. Zwar muß der anwaltliche Beruf auskömmlich sein da nur dann die Qualität der anwaltlichen Beratung gesichert ist (vgl. z.B. BRAK Magazin 4/2014, S.4 ), allerdings können Sie bei uns sicher sein, dass wir keinerlei Gebühren erheben, welche die Gegenseite schon wegen der Höhe nicht erstatten müsste. So berichten zu uns gewechselte Mandanten häufig, dass ihre ehemaligen Anwälte teuere Gebührenvereinbarungen getroffen haben, welche die Gegenseite trotz Unterliegens nicht erstatten musste da diese im Grunde der Schadensminderungspflicht widersprachen. Dieses Problem stellt sich bei uns nicht. Fragen Sie uns einfach an. Allen Personen mit Rechtsschutzversicherung ist eine Anfrage bei dieser grundsätzlich zu empfehlen. Auch dies übernehmen wir gerne kostenfrei für Sie. Überdies gibt es ferner die Möglichkeit der sogenannten Prozesskostenhilfe für Personen ohne Rechtsschutzversicherung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. Schließlich gibt es auch bei der Rechtsantragsstelle der jeweiligen Amtsgerichte einen sogenannten Beratungshilfeschein. Wenn Sie uns diesen vorlegen, so kostet Sie die Beratung sowie vorgerichtliche Schreiben an Ihren Gegner gerade mal nur 15 Euro. Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
KOSTEN
Rechtsgebiete
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN
BEACHTEN SIE UNBEDINGT den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte: Recht wird meist als sehr emotional empfunden. In Wahrheit ist es jedoch hochgradig formal, so dass bestimmte rechtliche Möglichkeiten nur innerhalb von wenigen Tagen angewandt werden können. Handeln Sie daher zeitnah ! UNSER ANGEBOT: Wir klären für Sie mit Ihrer Rechtsschutzversicherung gratis eine Kostenübernahme oder stehen Ihnen mit einem Prozesskostenhilfe Antrag (PKH Antrag) oder einem Beratungshilfeschein auf Staatskosten zur Seite. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN