„Wie kann ich die Anwälte von PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?“
Wie kann ich die Anwälte der Kanzlei PORKERT Rechtsanwälte beauftragen ? Muss ich persönlich
vorbeikommen ?
Wir
bearbeiten
Mandate
deutschlandweit,
d.h.
unabhängig
davon
ob
der
Mandant
in
Hamburg,
Berlin,
Aschaffenburg
oder
sonstwo
in
Deutschland
gearbeitet
hat.
Sie
können
zwar
gerne
jederzeit
einen
Besprechungstermin
vor
Ort
vereinbaren.
Gerne
bieten
wir
aber
auch
an,
dass
alles
Notwendige
per
Telefon,
Handy,
Email
oder
Fax
geklärt
werden
kann.
Somit
müssen Sie so wenig wie möglich Zeit für Anreisen, etc., aufwenden.
Was kostet die Beauftragung ? Mit welchen Kosten muss ich rechnen ?
Die
Kosten
richten
sich
individuell
nach
Ihrem
konkreten
Fall.
Meist
arbeiten
wir
auf
Grundlage
des
sogenannten
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder außergerichtlich im Rahmen von günstigen Gebührenvereinbarungen.
Zwar
muß
der
anwaltliche
Beruf
auskömmlich
sein
da
nur
dann
die
Qualität
der
anwaltlichen
Beratung
gesichert
ist
(vgl.
z.B.
BRAK
Magazin
4/2014,
S.4
),
allerdings
können
Sie
bei
uns
sicher
sein,
dass
wir
keinerlei
Gebühren
erheben,
welche
die
Gegenseite
schon
wegen
der
Höhe
nicht
erstatten
müsste.
So
berichten
zu
uns
gewechselte
Mandanten
häufig,
dass
ihre
ehemaligen
Anwälte
teuere
Gebührenvereinbarungen
getroffen
haben,
welche
die
Gegenseite
trotz
Unterliegens
nicht
erstatten
musste
da
diese
im
Grunde
der
Schadensminderungspflicht
widersprachen.
Dieses
Problem
stellt
sich
bei
uns
nicht.
Fragen Sie uns einfach an.
Allen
Personen
mit
Rechtsschutzversicherung
ist
eine
Anfrage
bei
dieser
grundsätzlich
zu
empfehlen.
Auch
dies
übernehmen
wir
gerne
kostenfrei
für
Sie.
Überdies
gibt
es
ferner
die
Möglichkeit
der
sogenannten
Prozesskostenhilfe
für
Personen
ohne
Rechtsschutzversicherung. Bei Fragen hierzu können Sie sich gerne an uns wenden.
Schließlich
gibt
es
auch
bei
der
Rechtsantragsstelle
der
jeweiligen
Amtsgerichte
einen
sogenannten
Beratungshilfeschein.
Wenn
Sie
uns
diesen
vorlegen,
so
kostet
Sie
die
Beratung
sowie
vorgerichtliche
Schreiben
an
Ihren
Gegner
gerade
mal
nur
15 Euro.
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
KOSTEN
Rechtsgebiete
§
§
BEACHTEN SIE UNBEDINGT den Hinweis von Rechtsanwalt und
Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte:
Recht wird meist als sehr emotional empfunden. In Wahrheit ist es jedoch hochgradig
formal, so dass bestimmte rechtliche Möglichkeiten nur innerhalb von wenigen Tagen
angewandt werden können. Handeln Sie daher zeitnah !
UNSER
ANGEBOT:
Wir
klären
für
Sie
mit
Ihrer
Rechtsschutzversicherung
gratis
eine
Kostenübernahme
oder
stehen
Ihnen
mit
einem
Prozesskostenhilfe
Antrag
(PKH Antrag) oder einem Beratungshilfeschein auf Staatskosten zur Seite.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
„Wie kann ich die Anwälte von PORKERT-Rechtsanwälte
beauftragen ? Wieviel kostet das ?“
Wie kann ich die Anwälte der Kanzlei PORKERT Rechtsanwälte
beauftragen ? Muss ich persönlich vorbeikommen ?
Wir
bearbeiten
Mandate
deutschlandweit,
d.h.
unabhängig
davon
ob
der
Mandant
in
Hamburg,
Berlin,
Aschaffenburg
oder
sonstwo
in
Deutschland
gearbeitet
hat.
Sie
können
zwar
gerne
jederzeit
einen
Besprechungstermin
vor
Ort
vereinbaren.
Gerne
bieten
wir
aber
auch
an,
dass
alles
Notwendige
per
Telefon,
Handy,
Email
oder
Fax
geklärt
werden
kann.
Somit
müssen
Sie
so
wenig wie möglich Zeit für Anreisen, etc., aufwenden.
Was kostet die Beauftragung ? Mit welchen Kosten muss ich
rechnen ?
Die
Kosten
richten
sich
individuell
nach
Ihrem
konkreten
Fall.
Meist
arbeiten
wir
auf
Grundlage
des
sogenannten
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
oder
außergerichtlich im Rahmen von günstigen Gebührenvereinbarungen.
Zwar
muß
der
anwaltliche
Beruf
auskömmlich
sein
da
nur
dann
die
Qualität
der
anwaltlichen
Beratung
gesichert
ist
(vgl.
z.B.
BRAK
Magazin
4/2014,
S.4
),
allerdings
können
Sie
bei
uns
sicher
sein,
dass
wir
keinerlei
Gebühren
erheben,
welche
die
Gegenseite
schon
wegen
der
Höhe
nicht
erstatten
müsste.
So
berichten
zu
uns
gewechselte
Mandanten
häufig,
dass
ihre
ehemaligen
Anwälte
teuere
Gebührenvereinbarungen
getroffen
haben,
welche
die
Gegenseite
trotz
Unterliegens
nicht
erstatten
musste
da
diese
im
Grunde
der
Schadensminderungspflicht
widersprachen.
Dieses
Problem
stellt
sich
bei
uns
nicht. Fragen Sie uns einfach an.
Allen
Personen
mit
Rechtsschutzversicherung
ist
eine
Anfrage
bei
dieser
grundsätzlich
zu
empfehlen.
Auch
dies
übernehmen
wir
gerne
kostenfrei
für
Sie.
Überdies
gibt
es
ferner
die
Möglichkeit
der
sogenannten
Prozesskostenhilfe
für
Personen
ohne
Rechtsschutzversicherung.
Bei
Fragen
hierzu
können
Sie
sich
gerne an uns wenden.
Schließlich
gibt
es
auch
bei
der
Rechtsantragsstelle
der
jeweiligen
Amtsgerichte
einen
sogenannten
Beratungshilfeschein.
Wenn
Sie
uns
diesen
vorlegen,
so
kostet
Sie
die
Beratung
sowie
vorgerichtliche
Schreiben
an
Ihren
Gegner
gerade
mal nur 15 Euro.
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres
Anliegens.
KOSTEN
Rechtsgebiete
BEACHTEN SIE UNBEDINGT den Hinweis von Rechtsanwalt und
Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte:
Recht wird meist als sehr emotional empfunden. In Wahrheit ist es jedoch
hochgradig formal, so dass bestimmte rechtliche Möglichkeiten nur
innerhalb von wenigen Tagen angewandt werden können. Handeln Sie
daher zeitnah !
UNSER
ANGEBOT:
Wir
klären
für
Sie
mit
Ihrer
Rechtsschutzversicherung
gratis
eine
Kostenübernahme
oder
stehen
Ihnen
mit
einem
Prozesskostenhilfe
Antrag
(PKH
Antrag)
oder einem Beratungshilfeschein auf Staatskosten zur Seite.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.