„Kündigung erhalten ? Hier finden Sie Antworten“
Eine Kündigung zu
erhalten ist für die
meisten Arbeitnehmer
immer ein schwerer
Schock. In dieser
Situation ist es
wichtig Ruhe
zu bewahren.
Was nun?
Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten. Wir kennen daher alle Seiten.
Dabei sind Kündigungen meist durch Zielkonflikte der Arbeitsvertragsparteien gekennzeichnet:
Der Arbeitgeber sieht sich in der Verfolgung seiner unternehmerischen Ziele u.a. durch die Vorschriften des Kündigungsschutzes
beschränkt. Der Arbeitnehmer hingegen hat ein vitales Eigeninteresse seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Rechtlich werden dabei
die Interessen des Arbeitgeber u.a. durch das Grundrecht der Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG sowie der Schutz des Eigentums gem.
Art. 14 I GG geschützt. Zugunsten des Arbeitnehmers wirkt hingegen z.B. das Sozialstaatsgebot gem. Art. 20 I, 28 I GG .Hinweise
zur Kündigung bei Insovenz finden Sie HIER.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis. Sie zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein Schock. In dieser Situation ist es
vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein
ganz übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche
abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen.
In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der
Arbeitgeber ist da mehr in der Pflicht.
Im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes muss er genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und warum gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt
auch für die sogenannte ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen
Rechte und können sich wehren: Eine Kündigung darf im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes immer dann ausgesprochen
werden, wenn betriebs- personen- oder verhaltensbedingte Kündigungsgründe vorliegen So eben auch bei der
Änderungskündigung: Sie können binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem
Arbeitsgericht erheben. Werden gar einzelne Betriebe oder Betriebsteile an einen anderen Unternehmer veräußert, so entfällt der
Arbeitsplatz nicht und darf sogar grundsätzlich nicht wegen eines Betriebsübergangs gekündigt werden.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
ARBEITSRECHT
Kündigung
§
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Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen
arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier: Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.