„wertlose Kapitalanlage gezeichnet ? Altersvorsorge weg ? Rückabwicklung einleiten !“

KAPITALANLAGERECHT: Kündigung, Schadensersatz, Prospektfehler bei geschlossenen Beteiligungen, Fonds, Anlageberaterhaftung, Vermittlerhaftung, Vermögensanlagengesetz, BaFin, etc. Im Bank- und Kapitalmarktrecht scheint die Frage der Haftung des Vermittlers oder Fondsanbieters zu einer der meistgestellten Fragen vor deutschen Gerichten überhaupt geworden. Wir beraten Sie schon heute unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen und führen Sie durch das komplexe Geflecht von Einzelfallentscheidungen. Auf uns können Sie zählen. Aufgrund unserer insolvenzrechtlichen Erfahrungen stehen wir nicht nur im Rahmen von Kündigen und Beratungen im Rahmen des Tagesgeschäfts zur Seite, sondern auch bereits in der schwierigen Phase der sogenannten insolvenzrechtlichen Krise. Wir haben Erfahrung und kennen alle Seiten. Der Schwerpunkt unserer kapitalanlagerechtlichen Tätigkeit umfasst dabei unter anderem die folgenden Bereiche: PROKON Regenerative Energien GmbH •ALAG Investments •CUMULUS Fonds •HANSA BAVARIA •Gesellschaftsumwandlung •Immobilienfonds •Lease Trend Investments •Kündigung •Rückabwicklung •Schadensersatz •Vermittlerhaftung Ein besonderes Augenmerk gilt für Anleger die bisher von anderen Kanzleien vertreten wurden einer sehr aktuellen BGH Entscheidung. Drohte nämlich eine Forderung zu verjähren, so wurde von anderen Kanzleien noch in jüngster Vergangenheit, d.h. bis Ende 2014, versucht einen Mahnbescheid zu erwirken, um die Verjährung zu hemmen. Dies schien ein einfacherer Weg als eine ordentliche Klageerhebung. Zumindest war es ein schnellerer Weg. Allerdings im Bereich der Rückabwicklung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagenrechts ein riskanter und unzulässiger Weg, wie jüngst der BGH in seinem Urteil vom 23.06.2015 (XI ZR 536/14) entschied. So entfällt die verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheides, wenn die Forderung im Mahnverfahren nicht geltend gemacht werden kann. Geltend machen darf man einen Anspruch im Mahnverfahren allerdings regelmäßig nur, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht mehr von einer Gegenleistung abhängt. Dies ist bei Rückabwicklungsansprüchen im Rahmen von Fondsbeteiligungen, etc., regelmäßig jedoch nicht der Fall. Aus diesem Grunde haben wir stets direkt Klage erhoben. All diejenigen aber für welche andere Kanzleien einen Mahnbescheid eingereicht haben und die deswegen das gerichtliche Verfahren verlieren werden, haben unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen die beauftragten Anwälte. Für die Durchsetzung desselben könnnen wir Ihnen helfen. Die Kanzlei verfügt dabei auf allen bearbeiteten Gebieten über fachkundige Spezialisten die nicht nur theoretisches Wissen bereitstellen und abrufen können, sondern über praktische Erfahrungen aus nächster Nähe verfügen. Unsere Anwälte waren zuvor in Führungspositionen aktueller Kanzleien und verfügen über umfassende Prozesserfahrungen. Soweit Sie unsicher sein sollten, ob Ihr Anliegen unter die vorbenannten Gebiete fällt, können Sie uns gerne jederzeit kostenfrei anfragen. Abgerundet wird unser individuelles Dienstleistungsangebot durch Kooperationen sowie durch die Möglichkeit der Einbeziehung internationaler Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland. In den rechtlich relevanten Bereichen sind wir aufgrund unserer Erfahrung und Kenntnisse daher adäquat aufgestellt und hervorragend vernetzt, um den Bedarf nicht nur regionaler, sondern auch nationaler und internationaler Mandate zu decken. Auch diskret für Rechtsanwaltskollegen. Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
KAPITALANLAGERECHT
Rechtsgebiete
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Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot.
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KAPITALANLAGERECHT: Kündigung, Schadensersatz, Prospektfehler bei geschlossenen Beteiligungen, Fonds, Anlageberaterhaftung, Vermittlerhaftung, Vermögensanlagengesetz, BaFin, etc. Im Bank- und Kapitalmarktrecht scheint die Frage der Haftung des Vermittlers oder Fondsanbieters zu einer der meistgestellten Fragen vor deutschen Gerichten überhaupt geworden. Wir beraten Sie schon heute unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen und führen Sie durch das komplexe Geflecht von Einzelfallentscheidungen. Auf uns können Sie zählen. Aufgrund unserer insolvenzrechtlichen Erfahrungen stehen wir nicht nur im Rahmen von Kündigen und Beratungen im Rahmen des Tagesgeschäfts zur Seite, sondern auch bereits in der schwierigen Phase der sogenannten insolvenzrechtlichen Krise. Wir haben Erfahrung und kennen alle Seiten. Der Schwerpunkt unserer kapitalanlagerechtlichen Tätigkeit umfasst dabei unter anderem die folgenden Bereiche: PROKON Regenerative Energien GmbH •ALAG Investments •CUMULUS Fonds •HANSA BAVARIA •Gesellschaftsumwandlung •Immobilienfonds •Lease Trend Investments •Kündigung •Rückabwicklung •Schadensersatz •Vermittlerhaftung Ein besonderes Augenmerk gilt für Anleger die bisher von anderen Kanzleien vertreten wurden einer sehr aktuellen BGH Entscheidung. Drohte nämlich eine Forderung zu verjähren, so wurde von anderen Kanzleien noch in jüngster Vergangenheit, d.h. bis Ende 2014, versucht einen Mahnbescheid zu erwirken, um die Verjährung zu hemmen. Dies schien ein einfacherer Weg als eine ordentliche Klageerhebung. Zumindest war es ein schnellerer Weg. Allerdings im Bereich der Rückabwicklung auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalanlagenrechts ein riskanter und unzulässiger Weg, wie jüngst der BGH in seinem Urteil vom 23.06.2015 (XI ZR 536/14) entschied. So entfällt die verjährungshemmende Wirkung eines Mahnbescheides, wenn die Forderung im Mahnverfahren nicht geltend gemacht werden kann. Geltend machen darf man einen Anspruch im Mahnverfahren allerdings regelmäßig nur, wenn der geltend gemachte Anspruch nicht mehr von einer Gegenleistung abhängt. Dies ist bei Rückabwicklungsansprüchen im Rahmen von Fondsbeteiligungen, etc., regelmäßig jedoch nicht der Fall. Aus diesem Grunde haben wir stets direkt Klage erhoben. All diejenigen aber für welche andere Kanzleien einen Mahnbescheid eingereicht haben und die deswegen das gerichtliche Verfahren verlieren werden, haben unter Umständen einen Schadensersatzanspruch gegen die beauftragten Anwälte. Für die Durchsetzung desselben könnnen wir Ihnen helfen. Die Kanzlei verfügt dabei auf allen bearbeiteten Gebieten über fachkundige Spezialisten die nicht nur theoretisches Wissen bereitstellen und abrufen können, sondern über praktische Erfahrungen aus nächster Nähe verfügen. Unsere Anwälte waren zuvor in Führungspositionen aktueller Kanzleien und verfügen über umfassende Prozesserfahrungen. Soweit Sie unsicher sein sollten, ob Ihr Anliegen unter die vorbenannten Gebiete fällt, können Sie uns gerne jederzeit kostenfrei anfragen. Abgerundet wird unser individuelles Dienstleistungsangebot durch Kooperationen sowie durch die Möglichkeit der Einbeziehung internationaler Korrespondenzanwälte vor Ort im Ausland. In den rechtlich relevanten Bereichen sind wir aufgrund unserer Erfahrung und Kenntnisse daher adäquat aufgestellt und hervorragend vernetzt, um den Bedarf nicht nur regionaler, sondern auch nationaler und internationaler Mandate zu decken. Auch diskret für Rechtsanwaltskollegen. Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
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