„Die PROKON Regenerative Energien GmbH ist insolvent.

Wie erhalten Anleger ihr Geld zurück ?“

Bei der PROKON Regenerative Energien GmbH ist das Problem, dass mit Stand der Insolvenzeröffnung bereits 474 Millionen Euro fehlen, da dem vom Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin festgestellten Vermögen in Höhe von 1.052 Milliarden Euro ca. 1.526 Milliarden Euro Schulden gegenüberstehen und somit das von Firmengründer Carsten Rodbertus gegründete Unternehmen im juristischen Sinne überschuldet ist. Wir haben Erfahrung mit der Vertretung im Rahmen von Insolvenzen. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen. Gem. § 19 InsO liegt eine Überschuldung gerade dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Dabei sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen. Mit anderen Worten bedeutet der Fehlbetrag von bei Insolvenzeröffnung (vorläufig) festgestellten 474 Millionen Euro, dass ca. 1/3 des erwirtschafteten bzw. von den Anlegern bereit gestellten Geldes fehlt. Dabei stehen - entgegen den Warnungen vermeintlicher Experten die Anleger nicht schlechter das als die meisten Gläubiger. Noch besser geht es nur wenigen Personen, so z.B. dem Insolvenzverwalter selbst und den Arbeitnehmern. Was kann ich gegen meinen Verlust machen ? Es dürfte zwischenzeitlich unumstritten sein, dass die Regelungen der längerfristigen Geldhingabe in den PROKON Verträgen überraschend und damit unwirksam sind. Keinem Durchschnittsverbraucher dürfte dies bei Zeichnung klar gewesen sein, so dass grundsätzlich eine schnelle Kündigungsmöglichkeit anzuerkennen ist. Allerdings wäre eine Kündigung nach unserer Ansicht kein probates Mittel um zumindest die volle Einzahlung zu retten. Schließlich ist die PROKON Regenerative Energien GmbH überschuldet, so dass zumindest ein Abschlag von 1/3 vorzunehmen ist und der Insolvenzverwalter zum Teil bereits noch geringere Quoten bis hin zu einem Verlust von ca. 70 % des zur Verfügung gestellten Kapitals befürchtete. Zu prüfen dürfte daher in jedem Einzelfall sein, wie es zur Anlage bei der PROKON Regenerative Energien GmbH kam. Eine 100 % Wiederherstellung des eingezahlten Kapitals nebst etwaiger Entschädigung ist z.B. aufgrund einer Haftung des Anlageberaters denkbar. Je nachdem wie dieser im Rahmen der Zeichnung der Genußrechte die Anlage und die Finanzverhältnisse der Firma darstellte könnten hier Möglichkeiten gegeben sein den Berater bzw. die Beraterfirma juristisch in Anspruch zu nehmen. Deren Solvenz ist im Gegensatz zur Firma Prokon meist durch ausreichende Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen gesichert, so dass ein vom Gericht festgestellter Anspruch auch durchgesetzt werden könnte. U.a. Umstände könnte auch ein Anspruch gegen den Firmengründer direkt unter Durchbrechung der Haftungsbeschränkungen einer GmbH vorliegen. Gerade auch Anleger der jüngsten Zeit dürfte es zum Vorteil gereichen, dass der Insolvenzverwalter schwerwiegender Managementfehler des Firmengründers Carsten Rodbertus feststellte, welcher laut der Tageszeitung DIE ZEIT offenbar sowohl das betriebswirtschaftliche Controlling als auch das Rechnungswesen des Unternehmens über Jahre hinweg wissentlich vernachlässigt habe (vgl. DIE ZEIT Nr.20 vom 08.05.2014). Wir beraten schon heute unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen und führen Sie durch das komplexe Geflecht von Einzelfallentscheidungen. Auf uns können Sie zählen. Aufgrund unserer insolvenzrechtlichen Erfahrungen stehen wir nicht nur im Rahmen von Kündigen und Beratungen im Rahmen des Tagesgeschäfts zur Seite, sondern auch im Rahmen komplexer Schadensersatzprozesse. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
KAPITALMARKTRECHT
Rechtsgebiete
§
§
Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot und holen ebenso kostenfrei und unverbindlich eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein. Sie können sich danach in Ruhe für eine Beauftragung entscheiden.
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN

„Die PROKON Regenerative Energien GmbH ist insolvent.

Wie erhalten Anleger ihr Geld zurück ?“

Bei der PROKON Regenerative Energien GmbH ist das Problem, dass mit Stand der Insolvenzeröffnung bereits 474 Millionen Euro fehlen, da dem vom Insolvenzverwalter Dietmar Penzlin festgestellten Vermögen in Höhe von 1.052 Milliarden Euro ca. 1.526 Milliarden Euro Schulden gegenüberstehen und somit das von Firmengründer Carsten Rodbertus gegründete Unternehmen im juristischen Sinne überschuldet ist. Wir haben Erfahrung mit der Vertretung im Rahmen von Insolvenzen. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen. Gem. § 19 InsO liegt eine Überschuldung gerade dann vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Dabei sind Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen oder aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen, für die gemäß § 39 Abs. 2 InsO zwischen Gläubiger und Schuldner der Nachrang im Insolvenzverfahren hinter den in § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO bezeichneten Forderungen vereinbart worden ist, nicht bei den Verbindlichkeiten nach Satz 1 zu berücksichtigen. Mit anderen Worten bedeutet der Fehlbetrag von bei Insolvenzeröffnung (vorläufig) festgestellten 474 Millionen Euro, dass ca. 1/3 des erwirtschafteten bzw. von den Anlegern bereit gestellten Geldes fehlt. Dabei stehen - entgegen den Warnungen vermeintlicher Experten die Anleger nicht schlechter das als die meisten Gläubiger. Noch besser geht es nur wenigen Personen, so z.B. dem Insolvenzverwalter selbst und den Arbeitnehmern. Was kann ich gegen meinen Verlust machen ? Es dürfte zwischenzeitlich unumstritten sein, dass die Regelungen der längerfristigen Geldhingabe in den PROKON Verträgen überraschend und damit unwirksam sind. Keinem Durchschnittsverbraucher dürfte dies bei Zeichnung klar gewesen sein, so dass grundsätzlich eine schnelle Kündigungsmöglichkeit anzuerkennen ist. Allerdings wäre eine Kündigung nach unserer Ansicht kein probates Mittel um zumindest die volle Einzahlung zu retten. Schließlich ist die PROKON Regenerative Energien GmbH überschuldet, so dass zumindest ein Abschlag von 1/3 vorzunehmen ist und der Insolvenzverwalter zum Teil bereits noch geringere Quoten bis hin zu einem Verlust von ca. 70 % des zur Verfügung gestellten Kapitals befürchtete. Zu prüfen dürfte daher in jedem Einzelfall sein, wie es zur Anlage bei der PROKON Regenerative Energien GmbH kam. Eine 100 % Wiederherstellung des eingezahlten Kapitals nebst etwaiger Entschädigung ist z.B. aufgrund einer Haftung des Anlageberaters denkbar. Je nachdem wie dieser im Rahmen der Zeichnung der Genußrechte die Anlage und die Finanzverhältnisse der Firma darstellte könnten hier Möglichkeiten gegeben sein den Berater bzw. die Beraterfirma juristisch in Anspruch zu nehmen. Deren Solvenz ist im Gegensatz zur Firma Prokon meist durch ausreichende Vermögensschadenshaftpflichtversicherungen gesichert, so dass ein vom Gericht festgestellter Anspruch auch durchgesetzt werden könnte. U.a. Umstände könnte auch ein Anspruch gegen den Firmengründer direkt unter Durchbrechung der Haftungsbeschränkungen einer GmbH vorliegen. Gerade auch Anleger der jüngsten Zeit dürfte es zum Vorteil gereichen, dass der Insolvenzverwalter schwerwiegender Managementfehler des Firmengründers Carsten Rodbertus feststellte, welcher laut der Tageszeitung DIE ZEIT offenbar sowohl das betriebswirtschaftliche Controlling als auch das Rechnungswesen des Unternehmens über Jahre hinweg wissentlich vernachlässigt habe (vgl. DIE ZEIT Nr.20 vom 08.05.2014). Wir beraten schon heute unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidungen und führen Sie durch das komplexe Geflecht von Einzelfallentscheidungen. Auf uns können Sie zählen. Aufgrund unserer insolvenzrechtlichen Erfahrungen stehen wir nicht nur im Rahmen von Kündigen und Beratungen im Rahmen des Tagesgeschäfts zur Seite, sondern auch im Rahmen komplexer Schadensersatzprozesse. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
KAPITALMARKTRECHT
Rechtsgebiete
Getreu unserer Geschäftsphilosphie bieten wir unseren Mandanten einen umfassenden Service an. Auch dann, wenn deren Lebensumstände aufgrund von Ereignissen wie Krankheit, Unfall, etc. oder schlichtweg aufgrund Zeitverschiebung bzw. Vereinbarung eine entsprechende Sachbearbeitung ausserhalb unserer Kernzeiten erfordern. So nehmen wir nach Absprache Termine zu jeder Tages- und Nachtzeit an sieben Tagen die Woche wahr. Selbstverständlich auch bei unseren Mandanten vor Ort. National ebenso wie international. Wir unterbreiten gerne kostenfrei ein individuelles Angebot und holen ebenso kostenfrei und unverbindlich eine Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtschutzversicherung ein. Sie können sich danach in Ruhe für eine Beauftragung entscheiden.
ANFRAGE SENDEN ANFRAGE SENDEN