„Abmahnung wegen Streaming erhalten ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal ob von einem der bekannten Abmahnkanzleien oder von den Neuen im Abmahngeschäft:
Eine Unterlassungserklärung zu erhalten ist für die meisten User immer ein schwerer Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren
und
keinerlei
Schreiben
selbst
zu
verfassen.
Bereits
hierbei
werden
oft
Fehler
durch
unrichtige
Formulierungen
oder
durch
falsche
Informationen
aus
Foren,
Presseberichten,
etc.,
gemacht.
Was nun?
Wir
haben
Erfahrung
mit
der
Vertretung
bei
Abmahnung
wegen
Streaming
und
können
auf
hunderte
bearbeitete
Fälle
aus
den
Bereichen
Filesharing,
etc.,
zurückblicken.
Nach
unserer
Ansicht
muss
für
den
Nutzer
im
Rahmen
von
Streaming
zweifelsfrei
erkennbar
sein,
dass
ein
Angebot
nicht
legal
ist.
Keinesfalls
reichen
hierfür
automatisch
anlaufende
Filmchen
wie
auf
redtube.com,
etc.,
bei
denen
etwaig
noch
nicht
einmal
Titel
oder
Rechteinhaber
genannt
wird
und
auch
nicht
offenkundig
in
Auge
springen.
Überdies
gibt
es
auch
oftmals
eine
Vielzahl von Amateurfilmen oder kurze Clips die als Werbung kostenlos verbreitet werden.
Offenkundig rechtswidrig –und damit nicht erlaubt – sind hierzu aber im Gegensatz beispielsweise neueste
Kinofilme bei welchen nicht erwartet werden kann, dass diese gebührenfrei abzurufen sind. In solchen Fällen ist
offensichtlich, dass die Filme urheberrechtswidrig verbreitet wurden.
Ermittelt werden können die Anschlussinhaber aber meist leicht dann, wenn über die aufgerufene Seite
die eigene IP Adresse
protokolliert wird. Sie sehen,
dass auch die tatsächliche
Seite der Onlinefälle – neben
der aufgeworfenen rechtlichen
Problematik – auch technisch
sehr anspruchsvoll ist.
Hier helfen wir gerne allen
unseren Mandanten durch
unsere Dienstleistungen und
bieten gerade denjenigen
wertvolle Unterstützung
welche sich nicht selbst in der gebotenen Tiefe in die Rechtsmaterie einarbeiten wollen. Wir übernehmen u.a. die
Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um die Fristenkontrolle.
weitere Fragen:
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
URHEBERRECHT - Streaming
Rechtsgebiete
§
§
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und
Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte:
Die zivilrechtliche Wirkung einer Unterlassungserklärung aus dem urheberrechtlichen
Bereich wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den
meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die Unterlassungserklärung ein
verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt und
notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten
Sie sich daher beraten lassen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von PORKERT Rechtsanwälte
rät:
Häufig ist schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht geboten und Erfahrung gefragt:
Inzwischen gibt es nämlich im Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B.
falsche Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne tatsächlich Rechteinhaber zu
vertreten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
„Abmahnung wegen Streaming erhalten ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal
ob
von
einem
der
bekannten
Abmahnkanzleien
oder
von
den
Neuen im Abmahngeschäft:
Eine
Unterlassungserklärung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
User
immer ein schwerer Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren
und
keinerlei
Schreiben
selbst
zu
verfassen.
Bereits
hierbei
werden
oft
Fehler
durch
unrichtige
Formulierungen
oder
durch
falsche
Informationen
aus
Foren,
Presseberichten, etc., gemacht.
Was nun?
Wir
haben
Erfahrung
mit
der
Vertretung
bei
Abmahnung
wegen
Streaming
und
können
auf
hunderte
bearbeitete
Fälle
aus
den
Bereichen
Filesharing,
etc.,
zurückblicken.
Nach
unserer
Ansicht
muss
für
den
Nutzer
im
Rahmen
von
Streaming
zweifelsfrei
erkennbar
sein,
dass
ein
Angebot
nicht
legal
ist.
Keinesfalls
reichen
hierfür
automatisch
anlaufende
Filmchen
wie
auf
redtube.com,
etc.,
bei
denen
etwaig
noch
nicht
einmal
Titel
oder
Rechteinhaber
genannt
wird
und
auch
nicht
offenkundig
in
Auge
springen.
Überdies
gibt
es
auch
oftmals
eine
Vielzahl
von
Amateurfilmen
oder
kurze Clips die als Werbung kostenlos verbreitet werden.
Offenkundig rechtswidrig –und damit nicht erlaubt – sind hierzu aber im Gegensatz
beispielsweise neueste Kinofilme bei welchen nicht erwartet werden kann, dass diese
gebührenfrei abzurufen sind. In solchen Fällen ist offensichtlich, dass die Filme
urheberrechtswidrig verbreitet wurden.
Ermittelt werden können die Anschlussinhaber aber meist leicht dann, wenn über die
aufgerufene Seite die eigene IP Adresse protokolliert wird. Sie sehen, dass auch die
tatsächliche Seite der Onlinefälle – neben der aufgeworfenen rechtlichen Problematik
– auch technisch sehr anspruchsvoll ist.
Hier helfen wir gerne allen unseren Mandanten durch unsere Dienstleistungen
und bieten gerade denjenigen wertvolle Unterstützung welche sich nicht selbst
in der gebotenen Tiefe in die Rechtsmaterie einarbeiten wollen. Wir übernehmen
u.a. die Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um
die Fristenkontrolle.
weitere Fragen:
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel
kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres
Anliegens.
URHEBERRECHT - Streaming
Rechtsgebiete
BEACHTEN SIE UNBEDINGT
ZUERST den Hinweis von
Rechtsanwalt und
Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur.,
von PORKERT Rechtsanwälte:
Die zivilrechtliche Wirkung einer
Unterlassungserklärung aus dem
urheberrechtlichen Bereich wird häufig
verkannt und die Erklärung auch
teilweise vorschnell abgegeben. Den
meisten Unterzeichnern ist oft nicht
bewusst, dass die
Unterlassungserklärung ein
verbindlicher Vertrag zwischen dem
Abmahner und dem Abgemahnten
darstellt und notfalls auch eingeklagt
werden kann. Um keine unnötigen
Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich
daher beraten lassen.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur
Verfügung.
Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur., von
PORKERT Rechtsanwälte rät:
Häufig ist schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht
geboten und Erfahrung gefragt: Inzwischen gibt es nämlich
im Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B.
falsche Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne
tatsächlich Rechteinhaber zu vertreten.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.