„Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten ?

Hier finden Sie Antworten“

Egal ob von einem der bekannten Abmahnkanzleien oder von Vereinigungen wie der Wettbewerbszentrale: Eine Unterlassungserklärung zu erhalten ist auch für erfahrene Unternehmer immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren und keinerlei Schreiben selbst zu verfassen. Bereits hierbei werden oft Fehler durch unrichtige Formulierungen oder durch falsche Informationen aus Foren, Presseberichten, etc., gemacht. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen samt Unterlassungserklärung können auf eine Vielzahl bearbeiteter Fälle zurückblicken. Oftmals zögern Mandanten mit der Beauftragung von Rechtsanwälten, da Vertretungen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen nicht rechtsschutzversichert sind und unterschreiben vorschnell die Unterlassungserklärung sowie zahlen die etwaig überhöhen Anwaltskosten. Selbst bei klaren Verstößen gegen das UWG kann sich aber eine anwaltliche Beurteilung schon deswegen lohnen, da im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Umfang der Unterlassung meist zu weit gefasst ist. Ebenso ist häufig die Höhe der für eine künftige Zuwiderhandlung über die Unterlassungserklärung bestimmten Vertragsstrafe von den gegnerischen Anwälten so formuliert, dass diese leicht eine exorbiatnte Höhe annehmen könnte. Hier helfen wir gerne allen unseren Mandanten durch unsere Dienstleistungen und bieten gerade denjenigen wertvolle Unterstützung welche sich nicht selbst in der gebotenen Tiefe in die Rechtsmaterie einarbeiten wollen. Eine vorschnelle Unterschrift kann unter Umstände das Ende der Zukunft eines Unternehmens bedeuten. Wir prüfen Ihre Marketingmaßnahme und helfen auch bei der Planung und Umsetzung neuer Marketinginstrumente. Wir übernehmen u.a. die Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um die Fristenkontrolle. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
Wettbewerbsrecht - Abmahnung
Rechtsgebiete
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BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST unseren Hinweis : Die zivilrechtliche Wirkung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung samt Unterlassungserklärung wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt und notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte rät: Die zivilrechtliche Wirkung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung samt Unterlassungserklärung wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt und notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen. Teilweiseist ist dabei schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht geboten und Erfahrung gefragt: Inzwischen gibt es im Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B. sog. Fake- Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne tatsächlich abmahnungserechtigte Unternehmen zu vertreten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Egal ob von einem der bekannten Abmahnkanzleien oder von Vereinigungen wie der Wettbewerbszentrale: Eine Unterlassungserklärung zu erhalten ist auch für erfahrene Unternehmer immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren und keinerlei Schreiben selbst zu verfassen. Bereits hierbei werden oft Fehler durch unrichtige Formulierungen oder durch falsche Informationen aus Foren, Presseberichten, etc., gemacht. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen samt Unterlassungserklärung können auf eine Vielzahl bearbeiteter Fälle zurückblicken. Oftmals zögern Mandanten mit der Beauftragung von Rechtsanwälten, da Vertretungen im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen nicht rechtsschutzversichert sind und unterschreiben vorschnell die Unterlassungserklärung sowie zahlen die etwaig überhöhen Anwaltskosten. Selbst bei klaren Verstößen gegen das UWG kann sich aber eine anwaltliche Beurteilung schon deswegen lohnen, da im Rahmen von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Umfang der Unterlassung meist zu weit gefasst ist. Ebenso ist häufig die Höhe der für eine künftige Zuwiderhandlung über die Unterlassungserklärung bestimmten Vertragsstrafe von den gegnerischen Anwälten so formuliert, dass diese leicht eine exorbiatnte Höhe annehmen könnte. Hier helfen wir gerne allen unseren Mandanten durch unsere Dienstleistungen und bieten gerade denjenigen wertvolle Unterstützung welche sich nicht selbst in der gebotenen Tiefe in die Rechtsmaterie einarbeiten wollen. Eine vorschnelle Unterschrift kann unter Umstände das Ende der Zukunft eines Unternehmens bedeuten. Wir prüfen Ihre Marketingmaßnahme und helfen auch bei der Planung und Umsetzung neuer Marketinginstrumente. Wir übernehmen u.a. die Auseinandersetzung mit der Gegenseite für Sie und kümmern uns um die Fristenkontrolle. weitere Fragen: Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
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Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte rät: Die zivilrechtliche Wirkung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung samt Unterlassungserklärung wird häufig verkannt und die Erklärung auch teilweise vorschnell abgegeben. Den meisten Unterzeichnern ist oft nicht bewusst, dass die Unterlassungserklärung ein verbindlicher Vertrag zwischen dem Abmahner und dem Abgemahnten darstellt und notfalls auch eingeklagt werden kann. Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich daher beraten lassen. Teilweiseist ist dabei schon bei der Beurteilung der Gegner Vorsicht geboten und Erfahrung gefragt: Inzwischen gibt es im Abmahnungsdschungel sogar Trittbrettfahrer die z.B. sog. Fake- Abmahnungen per E-Mail verschicken ohne tatsächlich abmahnungserechtigte Unternehmen zu vertreten. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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