„Kündigung von Koenig & Bauer AG erhalten ?
Hier finden Sie Antworten“
Eine
Kündigung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
Arbeitnehmer
immer
ein
schwerer
Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren.
Laut
Pressemitteilungen
soll
jeder
dritte
Arbeitnehmer
etwaig
die
Kündigung
erhalten. Die Zukunft bleibt ungewiß.
Was nun? Wir haben Erfahrung mit der
Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im
Rahmen von Großinsolvenzen wie von
Schlecker, Praktiker, etc.
Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet
JA ! MIt und ohne Rechtsschutzversicherung.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine
Kündigung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
Arbeitnehmer
ein
schwerer
Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren.
Akzeptieren
Sie
die
Kündigung
nicht
voreilig!
Eine
Kündigungsschutzklage
einzureichen
ist
ein
ganz
übliches
Verfahren.
Im
Rahmen
einer
gerichtlichen
Überprüfung
gilt
zu
Ihren
Gunsten
sogar
die
sogenannte
arbeitsrechtliche
abgestufte
Darlegungs-
und
Beweislast.
Normalerweise
müssen
Sie
vor
Gericht
nämlich
alles
ganz
genau
aufführen
und
beweisen.
In
Falle
einer
Kündigungsschutzklage
müssen
Sie
jedoch
nur
ihre
Gründe
gegen
die
Kündigung
nachvollziehbar
behaupten.
Der
Insolvenzverwalter ist da mehr in der Pflicht.
Der
Insolvenzverwalter
muss
genau
beweisen,
dass
Ihr
Arbeitsplatz
entfallen
ist,
keinerlei
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
bestehen
und
gerade
Sie
gekündigt
werden
mussten
(sog.
Sozialauswahl).
Ähnliches
gilt
auch
für
die
sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG
,
d.h.
wenn
Sie
nicht
entlassen
werden.
In
allen
Fällen
haben
Sie
die
gleichen
Rechte
und
können
sich
wehren.
Eben
auch
bei
der
Änderungskündigung.
Trotz
Insolvenz
haben
Sie
alle
Möglichkeiten
des
Kündigungsschutzgesetzes.
Der
Kündigungsschutz
besteht
fort,
nur
die
Kündigungsfristen
sind
aufgrund
der
Insolvenz
verkürzt.
Sie
können
binnen
drei
Wochen
nach
Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
ARBEITSRECHT
Rechtsgebiete
§
§
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur.
Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung verkannt
und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines Arbeitslosengeldanspruchs durch die
Bundesagentur für Arbeit: Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich
innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier:
Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
„Kündigung von Koenig & Bauer AG erhalten ?
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Eine
Kündigung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
Arbeitnehmer
immer
ein
schwerer
Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren.
Laut
Pressemitteilungen
soll
jeder
dritte
Arbeitnehmer etwaig die Kündigung erhalten. Die Zukunft bleibt ungewiß.
Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im
Rahmen von Großinsolvenzen wie von Schlecker, Praktiker, etc.
Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten
lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet JA ! MIt und ohne
Rechtsschutzversicherung.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der
Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
gerichtlich
geltend
gemacht
oder
vom
Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen
Sie
diese
Meldung,
erhalten
Sie
in
der
Regel
in
den
ersten
Monaten
Ihrer
Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine
Kündigung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
Arbeitnehmer
ein
schwerer
Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren.
Akzeptieren
Sie
die
Kündigung
nicht
voreilig!
Eine
Kündigungsschutzklage
einzureichen
ist
ein
ganz
übliches
Verfahren.
Im
Rahmen
einer
gerichtlichen
Überprüfung
gilt
zu
Ihren
Gunsten
sogar
die
sogenannte
arbeitsrechtliche
abgestufte
Darlegungs-
und
Beweislast.
Normalerweise
müssen
Sie
vor
Gericht
nämlich
alles
ganz
genau
aufführen
und
beweisen.
In
Falle
einer
Kündigungsschutzklage
müssen
Sie
jedoch
nur
ihre
Gründe
gegen
die
Kündigung
nachvollziehbar
behaupten.
Der
Insolvenzverwalter
ist
da
mehr
in der Pflicht.
Der
Insolvenzverwalter
muss
genau
beweisen,
dass
Ihr
Arbeitsplatz
entfallen
ist,
keinerlei
Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
bestehen
und
gerade
Sie
gekündigt
werden
mussten
(sog.
Sozialauswahl).
Ähnliches
gilt
auch
für
die
sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG
,
d.h.
wenn
Sie
nicht
entlassen
werden.
In
allen
Fällen
haben
Sie
die
gleichen
Rechte
und
können
sich
wehren.
Eben
auch
bei
der
Änderungskündigung.
Trotz
Insolvenz
haben
Sie
alle
Möglichkeiten
des
Kündigungsschutzgesetzes.
Der
Kündigungsschutz
besteht
fort,
nur
die
Kündigungsfristen
sind
aufgrund
der
Insolvenz
verkürzt.
Sie
können
binnen
drei
Wochen
nach
Erhalt
der
Kündigung
eine
sog.
Kündigungsschutzklage
vor
dem
Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen
abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres
Anliegens.
ARBEITSRECHT
Rechtsgebiete
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt
und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung
verkannt und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines
Arbeitslosengeldanspruchs durch die Bundesagentur für Arbeit: Um keine
unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen
arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier:
Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.