Kündigung vom Praktiker erhalten ? Hier finden Sie Antworten“

Egal ob vom Insolvenzverwalter oder vom alten Arbeitgeber: Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen wie von Schlecker, Praktiker, Maxbahr, Loewe, etc. Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet JA ! MIt und ohne Rechtsschutzversicherung. Schon weil es nicht DIE Firma Praktiker oder eine passende Lösung für jeden Arbeitnehmer gibt,. Vielmehr muss aufgrund individueller Gegebenheiten sowie der Vielzahl der Praktiker Gesellschaften und Standorte die rechtliche und wirtschaftliche Strategie der Arbeitnehmer immer individuell entwickelt werden. Derzeit ist in Saarbrücken folgendes Insolvenzverfahren anhängig: 2013-07-12 Praktiker AG, Kirkel, 61 IN 41/13, Registergericht Saarbrücken, HRB 15267 Ferner sind in Hamburg folgende Insolvenzverfahren zum Thema “Praktiker” anhängig: 2013-07-23 Baumarkt Praktiker Services GmbH, Hamburg, 67a IN 261/13, Registergericht Hamburg, HRB 121223 2013-07-12 Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH, Hamburg, 67a IN 254/13, Registergericht Hamburg, HRB 124341 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH, Hamburg, 67a IN 256/13, Registergericht Hamburg, HRB 121119 2013-07-12 Baumarkt Praktiker DIY GmbH, Hamburg, 67a IN 258/13, Registergericht Hamburg, HRB 121118 2013-07-12 Baumarkt Praktiker GmbH, Hamburg, 67a IN 253/13, Registergericht Hamburg, HRB 121466 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Online GmbH, Hamburg, 67a IN 257/13, Registergericht Hamburg, HRB 121236 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Vierte GmbH, Hamburg, 67a IN 255/13, Registergericht Hamburg, HRB 121207 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Warenhandelsgesellschaft mbH, Hamburg, 67a IN 252/13, Registergericht Hamburg, HRB 121087 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Warenhandelsgesellschaft mbH, Hamburg, 67a IN 252/13, Registergericht Hamburg, HRB 121087 Offizielle Mitteilungen des Insolvenzgerichts sind abrufbar unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und lauten z.B. : Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 261/13 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121223 eingetragenen Baumarkt Praktiker Services GmbH, Wandsbeker Zollstraße 91, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Heeb und Stefan Schweikart Geschäftszweig: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, insbesondere an Dienstleistungs- und Service-Gesellschaften der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte-gruppe ist am 12.07.2013, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christopher Seagon, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67a IN 261/13 Amtsgericht Hamburg, 12.07.2013 Informationen zum Thema BETRIEBSÜBERGANG finden sie hier. Die häufigsten Problemschwerpunkte sind: Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ? Gem. § 38 Abs.1 SGB III sind Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog. Sperrfrist ). Was ist eine Kündigung ? Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Insolvenzverwalter ist da mehr in der Pflicht. Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren. Eben auch bei der Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des Kündigungsschutzgesetzes. Der Kündigungsschutz besteht fort, nur die Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. weitere Fragen: Was kann ich gegen eine Kündigung machen ? Was ist ein Aufhebungsvertrag ? Was ist eine Transfergesellschaft ? Wie bekomme ich ein Zeugnis ? Wie bekomme ich eine Abfindung ? Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ? Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ? Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Kostet das was ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
PRAKTIKER & INSOLVENZ
Rechtsgebiete
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BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte: Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung verkannt und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines Arbeitslosengeldanspruchs durch die Bundesagentur für Arbeit: Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier: Arbeitslosmeldung Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
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Egal ob vom Insolvenzverwalter oder vom alten Arbeitgeber: Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Was nun? Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen wie von Schlecker, Praktiker, Maxbahr, Loewe, etc. Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet JA ! MIt und ohne Rechtsschutzversicherung. Schon weil es nicht DIE Firma Praktiker oder eine passende Lösung für jeden Arbeitnehmer gibt,. Vielmehr muss aufgrund individueller Gegebenheiten sowie der Vielzahl der Praktiker Gesellschaften und Standorte die rechtliche und wirtschaftliche Strategie der Arbeitnehmer immer individuell entwickelt werden. Derzeit ist in Saarbrücken folgendes Insolvenzverfahren anhängig: 2013-07-12 Praktiker AG, Kirkel, 61 IN 41/13, Registergericht Saarbrücken, HRB 15267 Ferner sind in Hamburg folgende Insolvenzverfahren zum Thema “Praktiker” anhängig: 2013-07-23 Baumarkt Praktiker Services GmbH, Hamburg, 67a IN 261/13, Registergericht Hamburg, HRB 121223 2013-07-12 Baumarkt Max Bahr Praktiker Einkaufs GmbH, Hamburg, 67a IN 254/13, Registergericht Hamburg, HRB 124341 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Deutschland GmbH, Hamburg, 67a IN 256/13, Registergericht Hamburg, HRB 121119 2013-07-12 Baumarkt Praktiker DIY GmbH, Hamburg, 67a IN 258/13, Registergericht Hamburg, HRB 121118 2013-07-12 Baumarkt Praktiker GmbH, Hamburg, 67a IN 253/13, Registergericht Hamburg, HRB 121466 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Online GmbH, Hamburg, 67a IN 257/13, Registergericht Hamburg, HRB 121236 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Vierte GmbH, Hamburg, 67a IN 255/13, Registergericht Hamburg, HRB 121207 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Warenhandelsgesellschaft mbH, Hamburg, 67a IN 252/13, Registergericht Hamburg, HRB 121087 2013-07-12 Baumarkt Praktiker Warenhandelsgesellschaft mbH, Hamburg, 67a IN 252/13, Registergericht Hamburg, HRB 121087 Offizielle Mitteilungen des Insolvenzgerichts sind abrufbar unter www.insolvenzbekanntmachungen.de und lauten z.B. : Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 261/13 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 121223 eingetragenen Baumarkt Praktiker Services GmbH, Wandsbeker Zollstraße 91, 22041 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Oliver Heeb und Stefan Schweikart Geschäftszweig: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Art, insbesondere an Dienstleistungs- und Service- Gesellschaften der Praktiker Bau- und Heimwerkermärkte-gruppe ist am 12.07.2013, um 13:11 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christopher Seagon, Blumenstraße 17, 69115 Heidelberg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67a IN 261/13 Amtsgericht Hamburg, 12.07.2013 Informationen zum Thema BETRIEBSÜBERGANG finden sie hier. Die häufigsten Problemschwerpunkte sind: Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ? Gem. § 38 Abs.1 SGB III sind Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, haben sie sich innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu melden. Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog. Sperrfrist ). Was ist eine Kündigung ? Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Insolvenzverwalter ist da mehr in der Pflicht. Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren. Eben auch bei der Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des Kündigungsschutzgesetzes. Der Kündigungsschutz besteht fort, nur die Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben. weitere Fragen: Was kann ich gegen eine Kündigung machen ? Was ist ein Aufhebungsvertrag ? Was ist eine Transfergesellschaft ? Wie bekomme ich ein Zeugnis ? Wie bekomme ich eine Abfindung ? Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ? Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ? Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Kostet das was ? Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
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