„Kündigung von Loewe erhalten ? Hier finden Sie Antworten“
Die Loewe AG versuchte - sogar unter
Mithilfe von Aktionären - einiges um der
Insolvenz zu entgehen. So habe die Loewe
Beteiligung GmbH knapp 30 Prozent der
Aktienanteile im Rahmen des
Schutzschirmverfahrens gebündelt, heißt
es im Handelsblatt. Ob diese Bemühungen
letztlich den möglichen Rahmen voll
ausschöpfen - und hierbei auch die
Interessen der Arbeitnehmer am Erhalt Ihrer
Arbeitsplätze ausreichend
Berücksichtigung findet - mag abgewartet
werden.
Jedenfalls sehen wir es als durchaus möglich an, dass im Rahmen des Einsparens von Ausgaben auch Arbeitsplätze
abgebaut bzw. ausgelagert werden. Kündigungen und Änderungskündigungen nehmen wir daher als wahrscheinlich an.
Egal ob vom Insolvenzverwalter oder vom alten Arbeitgeber: Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer
immer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren.
Was nun?
Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen wie von Schlecker,
Praktiker, Maxbahr, Loewe, etc.
Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet
JA ! MIt und ohne Rechtsschutzversicherung.
Die offizielle Information des Insolvenzgerichts zur Loewe Opta GmbH lautet:
Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: IN 259/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Loewe Opta GmbH, Industriestraße 11, 96317 Kronach wurde
Rechtsanwalt Joachim Exner, Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg,
zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
IN 259/13
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht -, 18.07.2013
Die offizielle Information des Insolvenzgerichts zur Loewe AG lautet:
Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: IN 258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Loewe AG, Industriestraße 11, 96317 Kronach wurde am 16.07.2013
Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck, Eichendorffstraße 1, 90411 Nürnberg, Tel.: 0911/9512850, Fax: 0911/95128510.
zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
IN 258/13
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht -, 16.07.2013
Die häufigsten Problemschwerpunkte nach Erhalt einer Kündigung sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches Verfahren. Im Rahmen
einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage
müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Insolvenzverwalter ist da mehr in der
Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
bestehen und gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich
wehren. Eben auch bei der Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des Kündigungsschutzgesetzes. Der
Kündigungsschutz besteht fort, nur die Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei Wochen nach
Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
Loewe & INSOLVENZ
Rechtsgebiete
§
§
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und Dipl.jur.
Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung verkannt
und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines Arbeitslosengeldanspruchs durch die
Bundesagentur für Arbeit: Um keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich
innerhalb von drei Tagen arbeitslos melden. Vorlagen und
Rufnummern erhalten Sie hier: Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
„Kündigung von Loewe erhalten ? Hier finden Sie Antworten“
Die Loewe AG versuchte - sogar unter Mithilfe von Aktionären - einiges um der
Insolvenz zu entgehen. So habe die Loewe Beteiligung GmbH knapp 30 Prozent
der Aktienanteile im Rahmen des Schutzschirmverfahrens gebündelt, heißt es im
Handelsblatt. Ob diese Bemühungen letztlich den möglichen Rahmen voll
ausschöpfen - und hierbei auch die Interessen der Arbeitnehmer am Erhalt Ihrer
Arbeitsplätze ausreichend Berücksichtigung findet - mag abgewartet werden.
Jedenfalls sehen wir es als durchaus möglich an, dass im Rahmen des
Einsparens von Ausgaben auch Arbeitsplätze abgebaut bzw. ausgelagert werden.
Kündigungen und Änderungskündigungen nehmen wir daher als wahrscheinlich
an.
Egal ob vom Insolvenzverwalter oder vom alten Arbeitgeber: Eine Kündigung zu
erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer immer ein schwerer Schock. In dieser
Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren.
Was nun?
Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von
Großinsolvenzen wie von Schlecker, Praktiker, Maxbahr, Loewe, etc.
Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten
lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet JA ! MIt und ohne
Rechtsschutzversicherung.
Die offizielle Information des Insolvenzgerichts zur Loewe Opta GmbH lautet:
Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: IN 259/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Loewe Opta GmbH,
Industriestraße 11, 96317 Kronach wurde Rechtsanwalt Joachim Exner,
Eichendorffstr. 1, 90491 Nürnberg,
zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
IN 259/13
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht -, 18.07.2013
Die offizielle Information des Insolvenzgerichts zur Loewe AG lautet:
Amtsgericht Coburg, Aktenzeichen: IN 258/13
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Loewe AG, Industriestraße
11, 96317 Kronach wurde am 16.07.2013 Rechtsanwalt Dr. Siegfried Beck,
Eichendorffstraße 1, 90411 Nürnberg, Tel.: 0911/9512850, Fax: 0911/95128510.
zum vorläufigen Sachwalter bestellt.
IN 258/13
Amtsgericht Coburg - Insolvenzgericht -, 16.07.2013
Die häufigsten Problemschwerpunkte nach Erhalt einer Kündigung sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der
Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
gerichtlich
geltend
gemacht
oder
vom
Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen
Sie
diese
Meldung,
erhalten
Sie
in
der
Regel
in
den
ersten
Monaten
Ihrer
Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen
ist ein ganz übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu
Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und
Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen
und beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre
Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Insolvenzverwalter ist da
mehr in der Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist,
keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und gerade Sie gekündigt
werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen
haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren. Eben auch bei der
Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des
Kündigungsschutzgesetzes. Der Kündigungsschutz besteht fort, nur die
Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei
Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem
Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen
abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? Wieviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres
Anliegens.
Loewe & INSOLVENZ
Rechtsgebiete
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt
und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung
verkannt und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines
Arbeitslosengeldanspruchs durch die Bundesagentur für Arbeit: Um keine
unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen
arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier:
Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.