„Kündigung von Max Bahr
erhalten ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal
ob
vom
Insolvenzverwalter
oder
vom
alten
Arbeitgeber:
Eine
Kündigung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
Arbeitnehmer
immer
ein
schwerer
Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren.
Gerade
bei
Max
Bahr
rechnete
wohl
kein
Mitarbeiter
mit
einer
Kündigung:
1879
gegründet,
solltte
MAX
BAHR
mit
seinen
ca.
80
Filialen
bundesweit
zur
Hauptvertriebslinie
des
Praktiker
Konzerns
ausgebaut
werden.
Dabei
erfolgte
bereits
sogar
die
Umrüstung
einer
Reihe
von
Praktiker-Märkten
auf
die
Marke
MAX
BAHR.
Aktuell
ist
die
Übernahme
durch
die
Hellweg-Gruppe
vorerst
wohl gescheitert; allerdings bessert GLOBUS sein Angebot nach. Die Zukunft bleibt ungewiß.
Was nun?
Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von Großinsolvenzen wie von Schlecker,
Praktiker, Maxbahr, Loewe, etc.
Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet
JA ! MIt und ohne Rechtsschutzversicherung.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen Sie diese Meldung, erhalten Sie in der Regel in den ersten Monaten Ihrer Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schock. In dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe
zu bewahren. Akzeptieren Sie die Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz übliches
Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte
Darlegungs- und Beweislast. Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und beweisen. In Falle
einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der
Insolvenzverwalter ist da mehr in der Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist, keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten
bestehen und gerade Sie gekündigt werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen haben Sie die gleichen Rechte und können sich
wehren. Eben auch bei der Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des Kündigungsschutzgesetzes. Der
Kündigungsschutz besteht fort, nur die Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei Wochen nach
Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? WIeviel kostet das ?
Wir stehen Ihnen mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen bei der Lösung Ihres Anliegens.
MAXBAHR & INSOLVENZ
Rechtsgebiete
§
§
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt und
Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung
verkannt und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines
Arbeitslosengeldanspruchs durch die Bundesagentur für Arbeit: Um
keine unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitslos
melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier: Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
„Kündigung von Max Bahr erhalten ?
Hier finden Sie Antworten“
Egal
ob
vom
Insolvenzverwalter
oder
vom
alten
Arbeitgeber:
Eine
Kündigung
zu
erhalten
ist
für
die
meisten
Arbeitnehmer
immer
ein
schwerer
Schock.
In
dieser
Situation
ist
es
vor
allem
wichtig
Ruhe
zu
bewahren.
Gerade
bei
Max
Bahr
rechnete
wohl
kein
Mitarbeiter
mit
einer
Kündigung:
1879
gegründet,
solltte
MAX
BAHR
mit
seinen
ca.
80
Filialen
bundesweit
zur
Hauptvertriebslinie
des
Praktiker
Konzerns
ausgebaut
werden.
Dabei
erfolgte
bereits
sogar
die
Umrüstung
einer
Reihe
von
Praktiker-Märkten
auf
die
Marke
MAX
BAHR.
Aktuell
ist
die
Übernahme
durch
die
Hellweg-Gruppe
vorerst
wohl
gescheitert;
allerdings
bessert
GLOBUS
sein
Angebot
nach.
Die
Zukunft bleibt ungewiß.
Was nun?
Wir haben Erfahrung mit der Vertretung von Arbeitnehmern. Auch im Rahmen von
Großinsolvenzen wie von Schlecker, Praktiker, Maxbahr, Loewe, etc.
Was kann man gegen die Kündigung machen ? Sollte man sich hierzu beraten
lassen ? Unsere klare Antwort hierzu lautet JA ! MIt und ohne
Rechtsschutzversicherung.
Die häufigsten Problemschwerpunkte sind:
Kündigung erhalten. Was nun ? Muss ich mich bei der
Arbeitsagentur melden ?
Gem.
§
38
Abs.1
SGB
III
sind
Personen,
deren
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnis
endet,
verpflichtet,
sich
spätestens
drei
Monate
vor
dessen
Beendigung
persönlich
bei
der
Agentur
für
Arbeit
arbeitsuchend
zu
melden.
Liegen
zwischen
der
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
und
der
Beendigung
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
weniger
als
drei
Monate,
haben
sie
sich
innerhalb
von
drei
Tagen
nach
Kenntnis
des
Beendigungszeitpunktes
zu
melden.
Zur
Wahrung
der
Frist
reicht
eine
Anzeige
unter
Angabe
der
persönlichen
Daten
und
des
Beendigungszeitpunktes
aus,
wenn
die
persönliche
Meldung
nach
terminlicher
Vereinbarung
nachgeholt
wird.
Die
Pflicht
zur
Meldung
besteht
unabhängig
davon,
ob
der
Fortbestand
des
Ausbildungs-
oder
Arbeitsverhältnisses
gerichtlich
geltend
gemacht
oder
vom
Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird.
Verpassen
Sie
diese
Meldung,
erhalten
Sie
in
der
Regel
in
den
ersten
Monaten
Ihrer
Arbeitslosigkeit kein Geld (sog.
Sperrfrist
).
Was ist eine Kündigung ?
Eine Kündigung zu erhalten ist für die meisten Arbeitnehmer ein schwerer Schock. In
dieser Situation ist es vor allem wichtig Ruhe zu bewahren. Akzeptieren Sie die
Kündigung nicht voreilig! Eine Kündigungsschutzklage einzureichen ist ein ganz
übliches Verfahren. Im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung gilt zu Ihren Gunsten
sogar die sogenannte arbeitsrechtliche abgestufte Darlegungs- und Beweislast.
Normalerweise müssen Sie vor Gericht nämlich alles ganz genau aufführen und
beweisen. In Falle einer Kündigungsschutzklage müssen Sie jedoch nur ihre Gründe
gegen die Kündigung nachvollziehbar behaupten. Der Insolvenzverwalter ist da mehr in
der Pflicht.
Der Insolvenzverwalter muss genau beweisen, dass Ihr Arbeitsplatz entfallen ist,
keinerlei Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen und gerade Sie gekündigt
werden mussten (sog. Sozialauswahl). Ähnliches gilt auch für die sogenannte
ÄNDERUNGSKÜNDIGUNG, d.h. wenn Sie nicht entlassen werden. In allen Fällen
haben Sie die gleichen Rechte und können sich wehren. Eben auch bei der
Änderungskündigung. Trotz Insolvenz haben Sie alle Möglichkeiten des
Kündigungsschutzgesetzes. Der Kündigungsschutz besteht fort, nur die
Kündigungsfristen sind aufgrund der Insolvenz verkürzt. Sie können binnen drei
Wochen nach Erhalt der Kündigung eine sog. Kündigungsschutzklage vor dem
Arbeitsgericht erheben.
weitere Fragen:
Was kann ich gegen eine Kündigung machen ?
Was ist ein Aufhebungsvertrag ?
Was ist eine Transfergesellschaft ?
Wie bekomme ich ein Zeugnis ?
Wie bekomme ich eine Abfindung ?
Habe ich sozialrechtliche Pflichten ? Bekomme ich Förderung ?
Welche Folgen hat eine Erkrankung ? Was ist wenn ich AU Meldungen
abgebe ?
Wie kann ich PORKERT-Rechtsanwälte beauftragen ? WIeviel kostet das ?
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Anliegens.
MAXBAHR & INSOLVENZ
Rechtsgebiete
BEACHTEN SIE UNBEDINGT ZUERST den Hinweis von Rechtsanwalt
und Dipl.jur. Sascha Porkert, LL.M.Eur. von PORKERT Rechtsanwälte:
Auch sozialversicherungsrechtlich werden häufig die Folgen einer Kündigung
verkannt und der Arbeitnehmer riskiert Sperrzeiten seines
Arbeitslosengeldanspruchs durch die Bundesagentur für Arbeit: Um keine
unnötigen Nachteile zu erhalten, sollten Sie sich innerhalb von drei Tagen
arbeitslos melden. Vorlagen und Rufnummern erhalten Sie hier:
Arbeitslosmeldung
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.